Schadengutachten

Wenn der Unfall passiert ist: besser ein unabhängiges Schadengutachten

Ob selbstverursachter Kasko-Fall am eigenen Fahrzeug oder Unfallschaden durch Fremdverschulden: Versicherungen begnügen sich häufig mit dem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Unterhalb einer Schadenssumme von 750,00 EUR mag dieser auch ausreichen und wird oft kostenlos erstellt, teils allerdings bekommen Sie eine Rechnung dafür präsentiert. Hinzu kommt: Im Streitfall ist nur ein Sachverständigen-Gutachten juristisch verwertbar, es hat wichtige Beweissicherungsfunktion und weit mehr Bestand vor Gericht als ein einfacher Kostenvoranschlag für Reparaturaufwand.

Unsere Handlungsempfehlung: sofort Kfz-Gutachter kontaktieren

Über der 750-Euro-Bagatellgrenze muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für ein Schadengutachten tragen, darunter liegt die Zahlungspflicht bei Ihnen. Für Sie als unverschuldet Geschädigten ist daher zunächst relevant, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. Diese Erstauskunft geben wir Ihnen umgehend, unverbindlich und kostenlos, gerne auch inklusive Kostenschätzung. Sofern Sie uns bei größerem Unfallschaden gutachterlich beauftragen, wickeln wir die Kostenübernahme durch die eintrittspflichtige Versicherung für Sie ab. Das spart Ihnen Vorleistungen, Zeit und Nerven.

Ihre Zusatznutzen aus einem Schadengutachten

Ein Haftpflichtschadengutachten von Ihrem Kfz-Sachverständigen sichert Sie als schuldlos Beteiligten mit Unfallschaden in jeder Hinsicht ab. Der von Versicherungen präferierte Kostenvoranschlag stellt allein die Instandsetzungskosten auf. Er liefert weder Informationen über Unfalldetails, noch versteckte Folgeschäden, Nutzungsausfallkosten, Wertverlust im Verkaufsfall oder andere Nebenkosten. Darauf haben Sie einen Erstattungsanspruch. Und mit einem professionellen Kfz-Gutachten ein gerichtsfestes Beweismittel. Sie könnten auch einen kompetenten Anwalt gut gebrauchen? Wir vermitteln Ihnen erfahrene Rechtsberatung.

Fazit: Bei Unfallschaden über 750-Euro lohnt sich ein Schadengutachten

Lassen Sie uns schnellstmöglich abklären, ob die Bagatellgrenze überschritten ist. Ohne Kosten und Verpflichtungen. Ist dies der Fall, rechnet sich für Geschädigte ein Kfz-Gutachten meistens:

  • Kostentransparenz für Schadensersatz
  • Gutachterkosten sind Versicherungsleistung
  • bestmögliche Rechtssicherheit

Warten Sie nicht, bis andere tätig werden, schalten Sie eine neutrale Instanz ein: Ihren Kfz-Sachverständigen Welpe & Partner in Uslar und Hannoversch Münden. Am schnellsten gleich mit Fotos, beispielsweise via WhatsApp.